Wie energieeffiziente Hallenheizungen die neuen Anforderungen erfüllen.

Die effizienteste Art, Hallengebäude zu beheizen, sind in vielen Fällen Infrarotsysteme von KÜBLER. Eben die Technologie, die für ein besonders angenehmes und zugfreies Raumklima steht. Oder für eine extrem hohe Wirtschaftlichkeit – mit Energie- und Kosteneinsparungen (verglichen mit konventionellen Lösungen) bis zu 70 Prozent!

GUTE GRÜNDE BEI JEDER PLANUNG.

Gute Gründe, die energiesparenden und umweltfreundlichen Heizungssysteme bei jeder Planung von Hallenprojekten zu berücksichtigen. Bei der Sanierung. Wie im Neubau.

UND WAS SAGT DIE GESETZGEBUNG DAZU?


Im neuen Gebäudeenergiegesetz GEG werden EnEV, EnEG und EEWärmeG zusammengeführt. Für den Einsatz dezentraler Hallenheizungssysteme im Neubau sind dabei folgende Aspekte besonders relevant:
  • Das einheitliche Anforderungsniveau für Primärenergiebedarf und Ausführung der Gebäudehülle bei neu errichtenden Gebäuden entspricht dem aktuell gültigen EnEV-Standard vom 01.01.2016. Dies bedeutet: der Gesamt-Primärenergiebedarf darf 75 % des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Dezentrale Systeme wie die hocheffizienten Gas-Dunkelstrahler von KÜBLER leisten hier bereits einen hohen Beitrag
  • Dezentral beheizte Hallen(zonen) mit Raumhöhe > 4 m werden von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteeigenbedarfs ausgenommen.
Damit ist an der richtigen Stelle im Gesetz berücksichtigt, dass Hallengebäude aufgrund ihrer spezifischen gebäudephysikalischen Besonderheiten eigene Anforderungen bezüglich ihrer Beheizung haben, denen mit dezentralen Heizungslösungen am besten Rechnung getragen werden kann. Denn für Hallengebäude gilt der Leitsatz „Effizienz vor Substitution“.

Energieeffizienz Dokument
Trotz der klaren Gesetzeslage gibt es immer wieder Unsicherheiten und Fragen. Wo Sie die Antworten darauf finden?
Wir haben verschiedene Informationsquellen für Sie analysiert und in einem übersichtlichen Dokument zusammengefasst. Kurz und bündig.
Hier ein kleiner Auszug:


Was bedeutet das neue GEG im Neubau für die Hallenbeheizung mit dezentralen Technologien?

Zwei Aspekte sind wesentlich:

1. Das ab Inkrafttreten des GEG gültige einheitliche Anforderungsniveau für Primärenergiebedarf und Ausführung der Gebäudehülle bei neu zu errichtenden Gebäuden entspricht dem aktuell gültigen EnEV-Standard vom 01.01.2016. Dies bedeutet: der Gesamt-Primär-energiebedarf darf 75 % des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Dezentrale Systeme wie die hocheffizienten Gas- Dunkelstrahler von KÜBLER leisten hier bereits einen hohen Beitrag.



Sie möchten mehr erfahren?

Hier KLARTEXT anfordern!